Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dadurch sollen digitale Inhalte künftig gesetzlich verpflichtend für alle Menschen leichter zugänglich gemacht werden. Die WCAG helfen Unternehmen dabei, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dadurch sollen digitale Inhalte künftig gesetzlich verpflichtend für alle Menschen leichter zugänglich gemacht werden. Die WCAG helfen Unternehmen dabei, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
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Digitale Barrierefreiheit bedeutet neben der Accessibility von Websites und Onlinediensten auch, mögliche Einschränkungen schon bei der Entwicklung zu berücksichtigen. Um verstehen zu können, welche Einschränkungen es überhaupt gibt und wie sich diese auf die Nutzung von Onlineangeboten auswirken, wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt. Das sind Richtlinien, die sicherzustellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich sind. Sie spielen also eine entscheidende Rolle dabei, eine inklusive Online-Umgebung zu schaffen.

In diesem Blogbeitrag der Fast Forward IT klären wir, was die WCAG beinhalten und wie sie aufgebaut sind.

Aufbau der WCAG

Die WCAG gliedern sich pyramidenförmig in mehrere Ebenen, um eine umfassende Berücksichtigung verschiedener Aspekte der Barrierefreiheit zu ermöglichen. Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien bilden das Fundament, während die Techniken informativer Natur sind und Wege beinhalten, um die Mindestanforderungen der Erfolgskriterien zu erfüllen oder sogar zu übertreffen.

Die 4 Prinzipien der WCAG

Die WCAG unterteilen sich in vier Hauptprinzipien, die auch als POUR-Prinzipien bezeichnet werden:

  1. Perceivable (Wahrnehmbarkeit): Inhalte sollten für alle Sinne wahrnehmbar sein – also beispielsweise auch für das Gehör oder den Tastsinn. Für nicht-textbasierte Inhalte bieten sich Textalternativen an.

  2. Operable (Bedienbarkeit): Benutzer müssen dazu in der Lage sein, alle Inhalte bedienen zu können. Das schließt die Verwendung von Tastaturen, Maus und anderen Eingabegeräten ein.

  3. Understandable (Verständlichkeit): Die Funktionsweise des Inhalts sollte klar und einfach sein, damit alle Nutzer ihn verstehen können. Das umfasst beispielsweise eine klare und einfache Sprache und Erläuterungen von Fachbegriffen. Außerdem fallen darunter eine konsistente Navigation und die Vorhersagbarkeit der Benutzeroberfläche.

  4. Robust (Robustheit): Der Inhalt sollte widerstandsfähig gegenüber verschiedenen Technologien und Geräten sein, um eine langfristige Zugänglichkeit und Kompatibilität zu ermöglichen.

Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken

Richtlinien

Darunter versteht die WCAG generelle Maßnahmen, um Barrierefreiheit sicherzustellen. Aktuell werden in den WCAG 13 Richtlinien vorgegeben, die technikneutral formuliert sind, um auch für die Zukunft barrierefreie Inhalte im Web gewährleisten zu können. Diese Richtlinien sind wiederum jedem der vier Grundprinzipien untergeordnet. So beinhaltet das Grundprinzip Nr. 3, Verständlichkeit, die drei Richtlinien Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Hilfestellung bei der Eingabe.

Erfolgskriterien

Das sind spezifische Anforderungen für die Umsetzung der Richtlinien. Diese teilen sich aktuell in 78 Erfolgskriterien auf, die wiederum drei verschiedenen Konformitätsstufen zugeordnet sind. Auch die Erfolgskriterien sind jeweils verschiedenen Richtlinien zugeordnet.

Techniken

Dazu gehören praktische Anleitungen und Beispiele zur Erfüllung der Erfolgskriterien. Jedes Erfolgskriterium wird in den WCAG ergänzend erläutert und mit praktischen Beispielen dargestellt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die WCAG bilden die Grundlage für viele nationale und internationale Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit im digitalen Raum. Ein Beispiel ist die Umsetzung in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). In der EU legt der „Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 die Barrierefreiheitsanforderungen fest, die nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 von öffentlichen Stellen der EU erfüllt werden müssen. Dabei wird auf die EN 301 549 verwiesen und damit auch auf die WCAG 2.1.“ (Portal Barrierefreiheit des Bundes).

Konformitätsstufen

Erfüllt eine Website die Bedingungen der WCAG, kann sie dies mit einer Konformitätserklärung dokumentieren. Aktuell gibt es dafür drei verschiedene Konformitätsstufen: A (Grundlegend), AA (Mittel) und AAA (Hoch).

Je höher die Stufe, desto umfassender sind die Zugänglichkeitsanforderungen und desto mehr Richtlinien wurden erfüllt. Die Auswahl der Stufe hängt von den Zielen und Bedürfnissen der jeweiligen Organisation ab. Die Stufe AA gilt dabei als Standard, der für eine gute Accessibility erreicht werden sollte, die Stufe A als Mindestanforderung. Der höchste Zugänglichkeitsgrad AAA wird als „nicht allgemein anwendbar“ klassifiziert und ist nur für zentrale Inhalte gedacht.

Die neueste Version: WCAG 2.2

Am 5. Oktober 2023 wurde die neue Version 2.2 veröffentlicht. Die WCAG Version 2.2 beinhaltet neue Erfolgskriterien, die darauf abzielen, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Diese Kriterien betreffen verschiedene Aspekte wie orientierungsfreundliche Navigation und erweiterte Anpassungsmöglichkeiten für Nutzer. An den vier Grundprinzipien der WCAG ändert sich jedoch nichts.

Fazit: Die WCAG sind ein wichtiges Instrument für Barrierefreiheit

Die detaillierten Richtlinien der WCAG sind ein universeller Standard für Barrierefreiheit im Web. Sie dienen allerdings nicht nur dazu, die rechtlichen Vorgaben einhalten zu können; ihre Umsetzung kann auch ökonomische Vorteile bieten – schließlich erreichen Unternehmen, deren Webangebote barrierefrei sind, deutlich mehr Menschen. Somit können sie eine größere Zielgruppe erschließen.


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