Der European Accessibility Act (EAA) und die Anforderungen an Unternehmen

Mit unserem neuen Online-Service können Sie die Barrierefreiheit ihrer Webseite prüfen und erhalten wertvolle Tipps & Tricks zur Optimierung der Zugänglichkeit.

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In unserer digitalen Ära ist die Zugänglichkeit von Webseiten von grundlegender Bedeutung. Unabhängig von visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sollte jeder in der Lage sein, Online-Informationen abzurufen, elektronische Dienstleistungen zu nutzen und an der Kommunikation im Internet teilzunehmen. Der European Accessibility Act (EAA), verabschiedet von der Europäischen Union, setzt genau hier an, indem er sicherstellt, dass Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Am 28. Juni 2025 wird dies in Deutschland mit der Einführung des nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur verbindlichen Realität.

Das BFSG ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, da es die Teilhabe und Chancengleichheit für alle, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen, fördert. Doch die neue Gesetzgebung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Optimierung von Webseiten, mobilen Anwendungen und Inhalten sowie Telekommunikationsdiensten erfordert Zeit und Fachkenntnisse. Es ist daher ratsam, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen, da bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen. Abmahnungsanwälte haben diesen Termin bereits im Blick und werden Unternehmen, die noch nicht barrierefrei sind, ins Visier nehmen.

Mit Blick auf diese Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung hat die Fast Forward IT GmbH einen kostenlosen Onlinedienst entwickelt: www.eaa-check.de. Dieser prüft Webseiten anhand der vier zentralen Kriterien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit) und bewertet die Barrierefreiheit anhand eines aggregierten Accessibility-Scores. Diese erste Statusquo-Erhebung ermöglicht es Unternehmen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um für das Inkrafttreten des BFSG gut gerüstet zu sein.

Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen wahrnehmbar sein sollten, unabhängig von Beeinträchtigungen. Verständlichkeit legt Wert auf die Klarheit und Verständlichkeit der Informationen für alle Nutzer:innen. Bedienbarkeit bezieht sich auf eine problemlose und effiziente Benutzerführung und -interaktion. Robustheit stellt sicher, dass Webseiten auf verschiedenen Endgeräten und mit verschiedenen Assistenztechnologien gut funktionieren.

Der automatisierte Barrierefreiheitscheck von www.eaa-check.de analysiert Webseiten anhand von HTML- und CSS-Code sowie eingebundenen Java-Skripten und identifiziert Zugangsbarrieren. Diese können fehlende Textalternativen für Bilder, nicht beschriftete Formulare, Kontrastprobleme und vieles mehr sein. Die Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt, sodass leicht ersichtlich ist, welche Verbesserungen notwendig sind. Dennoch ist zu beachten, dass nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit automatisiert erfasst werden können, daher ist eine manuelle Prüfung durch Expert:innen unerlässlich.

Zusammenfassend bietet www.eaa-check.de Unternehmen zwei wichtige Vorteile: (1) eine zeitsparende und zuverlässige Möglichkeit zur Prüfung der Barrierefreiheit ihrer Webseiten und (2) die Gewährleistung konsistenter und zuverlässiger Auswertungen. Die Schaffung barrierefreier Online-Portale ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Schritt in Richtung eines inklusiveren Internets. Die Nutzung des Onlinedienstes ist kostenlos, und die Fast Forward IT GmbH bietet Unternehmen mit Handlungsbedarf darüber hinaus konzeptionelle Beratung und technische Unterstützung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an. Gemeinsam können wir eine inklusivere digitale Welt gestalten!